Spezialkurs für zu Ermächtigende Ärzte
1790
15. - 19. April 2024

ema, ermächtigt, ermächtigte, ermächtigte ärzte, strahlenschutzuntersuchung, arbeitsmedizin, ärztliche überwachung, § 175, arbeitsmedizinische vorsorge

Online
Medizinischer Bereich

Spezialkurs für zu Ermächtigende Ärzte

1790

 €

incl. Kursunterlagen und Prüfungsgebühr

Der Kurs ist von der Bayerischen Landesärztekammer als zuständiger Stelle mit bundesweiter Gültigkeit in ganz Deutschland anerkannt.

  • Der Kurs wird nach dem neuen Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) “Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV” vom 29.6.2023
    (in Kraft ab 1.1.2024) durchgeführt und entspricht dem Kursteil 2 des Spezialkurses zur ärztlichen Überwachung.

Anm.: Für Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ist der Kursteil 1 des
Spezialkurses nicht erforderlich! (siehe
News)

  • Der Kurs findet zu 100 % online statt
  • Vor dem Besuch des Spezialkurses muss der Grundkurs im Strahlenschutz absolviert werden.
  • Für den Kurs werden - bundesweit gültig - CME-Punkte angerechnet
  • Unser Service: Wir melden für Sie Ihre CME-Punkte zentral an die Bundesärztekammer - Sie müssen sich um nichts kümmern!

Profitieren Sie von den Vorteilen des neuen Richtlinien-Moduls mit reduzierten Mindestanforderungen an den Sachkunde-
erwerb! (Nähere Informationen in unseren
News)

Termine
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Kursinformationen

Hinweise zum Kurs und zur Kursdauer

Die Kursdauer beträgt voraussichtlich etwa:

  • Tag 01: 09:00 - 18:00
  • Tag 02: 09:00 - 18:15
  • Tag 03: 09:00 - 17:30
  • Tag 04: 09:00 - 18:00
  • Tag 05: 09:00 - 16:30

Der Kurs ist von der Bayerischen Landesärztekammer als zuständiger Stelle mit bundesweiter Gültigkeit in ganz Deutschland anerkannt.

Information zu den Kursunterlagen und der Prüfungsgebühr

Kursunterlagen, Prüfungsgebühr und Teilnahmebescheinigung sind im Kurspreis enthalten. Die Rechnung für die Kursgebühr wird wenige Wochen vor Kursbeginn an die Rechnungsanschrift oder E-Mail-Adresse des Zahlungspflichtigen (Teilnehmer bzw. Einrichtung) versandt. Wir akzeptieren die Bezahlung der Kursgebühr auch nach Kursende. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kursbescheinigung erst nach Bezahlung der Teilnehmergebühr (Geldeingang) ausgehändigt werden kann.

100% Online

Wir freuen uns, dass wir Ihnen diesen Kurs weiterhin 100 % online als Zoom-Meeting anbieten dürfen. Das Live-Event bietet Ihnen die Möglichkeit, während der Vorträge interaktiv mit den Referenten in Kontakt zu treten, um Fragen zu klären. Etwa eine Woche vor der Veranstaltung senden wir Ihnen die Kursunterlagen sowie den Link zum Zoom-Meeting mit Möglichkeit für einen kurzen Test von Ton- und Bildqualität zu.

Veranstaltungsort
Fortbildungspunkte

Der Kurs ist von der Bayerischen Landesärztekammer als Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung des Fortbildungszertifikats anerkannt. Nach Kursende melden wir Ihre Fortbildungspunkte (CME-Punkte) an die Ärztekammer.

Selbststudium

nicht erforderlich

Rücktritt vom Kurs

Informationen zum Kursrücktritt finden Sie in unseren AGBs. Eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin ist bis Kursbeginn möglich.

Technische Voraussetzungen & Sonstiges

Technische Voraussetzungen:

  • PC / MAC mit aktuellem Browser, bzw. Tablet mit installierter Zoom-App
  • Lautsprecher (eventuell Headset oder Kopfhörer)
  • Mikrofon (alternativ können Sie auch im Chat Fragen stellen)
  • Kamera
  • stabile Internetverbindung

Sie erhalten von uns einige Tage vor Kursbeginn eine Mail mit Link und Zugangscode zum Zoom-Meeting. Durch Anklicken dieses Links wird bei Ihnen die erforderliche Software automatisch installiert und das Meeting öffnet sich.

Probieren Sie es einfach mit einem Testmeeting: https://www.zoom.us/test

Informationen zu unterstützten Betriebssystemen und Browsern finden Sie auf der offiziellen Zoom-Website hier.

Erfahrungsberichte

Was unsere Kunden zu unseren Kursen sagen.

5
Sehr gut waren die praxisrelevanten Inhalte und hier explizit die Kollegen Enderle und Barth zu nennen, da diese auch auf die Inhalte unserer täglichen Arbeit abzielen.

Spezialkurs für zu Ermächtigende Ärzte

29.04.2022

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FAQs

Finden sie hier Antworten zu häufig gestellten Fragen oder kontaktieren Sie uns.

Fachkundekurs - Strahlenschutzkurs: Was ist der Unterschied?

Meist werden die Begriffe synonym verwendet. In jedem Fall ist entscheidend, dass der Kurs offiziell anerkannt ist. Unsere Kurse sind selbstverständlich offiziell anerkannt!

Habe ich mit dem Besuch des "Strahlenschutzkurses" schon die Fachkunde erworben?

Nein! Nach dem Besuch des “Strahlenschutzkurses” (Fachkundekurses) muss die Fachkunde bei der zuständigen Behörde beantragt werden (für den ärztlichen Bereich ist meist die Landesärztekammer zuständig). Die Fachkunde ist dann längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Fachkundekurse hingegen können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren, sofern keine Fachkunde erworben wurde. Genaue Informationen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in unseren Kursen.

Kann ich Strahlenschutzkurse aktualisieren?

Kenntniskurse können aktualisiert werden, Fachkundekurse können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren. Deshalb ist es wichtig, die Fachkunde rechtzeitig nach dem Besuch des Fachkundekurses zu beantragen, da ansonsten der Kurs nach 5 Jahren seine Gültigkeit verliert.

Besitze ich die Fachkunde lebenslang?

Nein! Die Fachkunde ist längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Wie aktualisiere ich die Fachkunde?

Die Fachkunde wird in der Regel durch den Besuch einer eintägigen, offiziell anerkannten Aktualisierungsveranstaltung “aufgefrischt”. Bitte achten Sie darauf, dass die Veranstaltung offiziell zur Aktualisierung Ihrer Fachkunde anerkannt ist. Im medizinischen Bereich wird dabei zwischen Anwendungsgebieten unterschieden (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Ermächtigte Ärzte), im technischen Bereich nach Fachkundegruppen.

Alternativ zum Besuch einer Aktualisierungsveranstaltung kann die Behörde auch die Mitarbeit in Fachgremien oder regelmäßige Vortragstätigkeiten etc. als Aktualisierung der Fachkunde anerkennen.

Was passiert, wenn ich nicht fristgerecht aktualisiere?

Die Entscheidung liegt bei Ihrer Behörde… In unseren Kursen geben Ihnen unsere Referenten aus erster Hand einen Einblick in die behördliche Handhabung.

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen zu den Kursen und wünchen eine persönliche  Beratung?

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