Infos zu den Kursangeboten im nichtmedizinischen Bereich
Unser Fachkundekurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen findet als Präsenzkurs im Norden von München (Landkreis München) statt.
Die Aktualisierungskurse (Umgang mit radioaktiven Stoffen und Betrieb von Röntgeneinrichtungen) bieten wir im Online-Format an.
vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannt und in ganz Deutschland gültig!
Kurse zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde
Infos zu den Kursangeboten im Bereich Feuerwehr
Die Lehrgänge im Strahlenschutz für Führungskräfte der Feuerwehren (Speziallehrgang und Aktualisierung) finden als Präsenzveranstaltungen im Norden von München (Landkreis München) statt.
für Führungskräfte der Feuerwehren, die bereits Einsatzerfahrung besitzen
auch offiziell als Fachkundekurse für den Umgang mit radioaktiven Stoffen anerkannt
Für unseren Lehrgang und Aktualisierungskurs im Strahlenschutz für Führungskräfte der Feuerwehren gewährt der Dachverband der Regieeinheiten des Katastrophenschutzes ARKAT seinen Mitgliedern auf Antrag einen Rabatt von 15 Prozent.
Infos zu den Kursangeboten für den tiermedizinischen Bereich
Die Bayerische Landestierärztekammer akzeptiert unseren Grundkurs für Ärzte auch als entsprechenden Grundkurs im Strahlenschutz für Tierärzte!
Sollten Sie in einem anderen Bundesland tätig sein, bitten wir Sie, sich vor dem Kursbesuch bei Ihrer Landestierärztekammer zu erkundigen, ob sie dem Besuch eines humanmedizinischen Kurses zum Erwerb oder zur Aktualisierung der tierärztlichen Fachkunde zustimmt! Gerne senden wir Ihnen unser Kursprogramm zu.
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Infos zu den Kursangeboten im medizinischen Bereich
Es freut uns sehr, in unserem Kursangebot einzigartige Vorteile vereinen zu können!
So beinhaltet unser Grundkurs im Strahlenschutz vollumfänglich den Kenntniskurs-Röntgen für Ärzte, zudem bieten wir die einschlägigen Spezialkurse für Radiologie, interventionelle Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und für nach § 175 StrlSchV zu Ermächtigende Ärzte an
…und selbstverständlich auch die nötigen Aktualisierungen!
von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt und in ganz Deutschland gültig!
100 % Online
auch Kurse mit Selbststudium vorab mit freier Zeiteinteilung!
Ärzte
Grundkurs mit Kenntniskurs (Radiologie) und Spezialkurse zum Erwerb der Fachkunde für:
Radiologie
Nuklearmedizin
Strahlentherapie (Tele-, Röntgen- und Brachytherapie)
Ermächtigte Ärzte (gemäß § 175 StrlSchV)
Medizinphysikexperten
Grund- und Spezialkurse nach dem neuen Richtlinien-Modul für MPE vom 01.02.2021
MTRA, MFA, OP-Personal
Aktualisierung der Fachkunde für MTRAs (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie) und Aktualisierung der Kenntnisse für MFAs und OP-Personal
Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Ermächtigte Ärzte
Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Ermächtigte Ärzte
100 % ONLINE!
von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt und in ganz Deutschland gültig!
Erfahrungsberichte
Was unsere Kunden zu unseren Kursen sagen.
Grundlagenkurs Röntgen für technische Anwendung Modul RM
25.05.2022
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
24.10.2021
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
22.10.2022
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
22.10.2022
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
21.09.2022
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
16.02.2022
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
21.09.2022
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
09.02.2023
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
09.02.2023
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
16.02.2022
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
14.04.2021
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
21.09.2021
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
16.02.2022
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen - Technischer Anwendungsbereich
12.07.2023
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
17.02.2023
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
17.02.2023
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
17.02.2023
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
17.05.2022
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
13.04.2021
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
13.04.2021
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
13.04.2021
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
13.04.2021
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Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (techn. Anwendungsbereich)
17.02.2022
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Ausführlichere Informationen zum nichtmedizinischen Bereich
Um die Fachkunde für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der Behörde beantragen zu können, ist nach dem Besuch des Kurses Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen (Module GH und OG) incl. Kurs für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Module GG und FA) noch zusätzlich eine Erfahrung im Umgang mit radioaktiven Stoffen (eine sogenannte “Sachkunde”) nachzuweisen. Die Fachkunde wird dann von der Behörde erteilt und bescheinigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Kurs.
Für die Fachkundegruppe R3 (Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz- bzw. Basisschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen) muss keine Sachkunde nachgewiesen werden. Hierfür können Sie nach dem Besuch unseres Kurses Grundlagenkurs Röntgen für technische Anwendung (Modul RM) ohne Nachweis einer Berufserfahrung die Fachkunde bei Ihrer Behörde beantragen. (Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall die Fachkunde bei der Behörde zu beantragen ist - die Kursbescheinigung ersetzt nicht die Fachkundebescheinigung!)
Die Fachkunde beantragt grundsätzlich der Mitarbeiter selbst, jedoch übernimmt häufig der Arbeitgeber diese Formalität im Rahmen der Bestellung des Mitarbeiters zum Strahlenschutzbeauftragten. Die Fachkunde wird in jedem Fall auf die betreffende Person ausgestellt - die Fachkundebescheinigung ist damit Eigentum und persönliches Dokument des Mitarbeiters.
Die Gültigkeit der Fachkunde beschränkt sich nicht auf die Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb. Die Fachkunde ist nicht auf die Firma, sondern auf die Person ausgestellt und gilt in ganz Deutschland. Sie ist unberührt vom Beschäftigungsverhältnis oder einem Wechsel des Arbeitgebers. Die Fachkunde ist längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Die Fachkunde ist längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren. In der Regel erfolgt die Aktualisierung durch den erfolgreichen Besuch einer offiziell anerkannten Aktualisierungsveranstaltung. Alternativ zum Besuch einer Aktualisierungsveranstaltung kann die Behörde auch die Mitarbeit in Fachgremien oder regelmäßige Vortragstätigkeiten etc. als Aktualisierung der Fachkunde anerkennen.
Wir bieten folgende, in ganz Deutschland offiziell anerkannte Aktualisierungsveranstaltungen im technischen Anwendungsbereich an:
Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffen - technischer Anwendungsbereich (für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5 und S6.1, S8)
Aktualisierung der Fachkunde für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen - technischer Anwendungsbereich (für die Fachkundegruppen R1.1, R1.2, R1.3, R2.1, R2.2, R3, R4, R5.1, R5.2, R7, R8, R10)
Zur Aktualisierung der Fachkundegruppe R3 kann statt der letztgenannten Veranstaltung auch unser Grundlagenkurs Röntgen für technische Anwendung (Modul RM) besucht werden.
Meist werden die Begriffe synonym verwendet. In jedem Fall ist entscheidend, dass der Kurs offiziell anerkannt ist. Unsere Kurse sind selbstverständlich offiziell anerkannt!
Nein! Nach dem Besuch des “Strahlenschutzkurses” (Fachkundekurses) muss die Fachkunde bei der zuständigen Behörde beantragt werden (für den ärztlichen Bereich ist meist die Landesärztekammer zuständig). Die Fachkunde ist dann längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Fachkundekurse hingegen können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren, sofern keine Fachkunde erworben wurde. Genaue Informationen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in unseren Kursen.
Kenntniskurse können aktualisiert werden, Fachkundekurse können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren. Deshalb ist es wichtig, die Fachkunde rechtzeitig nach dem Besuch des Fachkundekurses zu beantragen, da ansonsten der Kurs nach 5 Jahren seine Gültigkeit verliert.
Nein! Die Fachkunde ist längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Die Fachkunde wird in der Regel durch den Besuch einer eintägigen, offiziell anerkannten Aktualisierungsveranstaltung “aufgefrischt”. Bitte achten Sie darauf, dass die Veranstaltung offiziell zur Aktualisierung Ihrer Fachkunde anerkannt ist. Im medizinischen Bereich wird dabei zwischen Anwendungsgebieten unterschieden (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Ermächtigte Ärzte), im technischen Bereich nach Fachkundegruppen.
Alternativ zum Besuch einer Aktualisierungsveranstaltung kann die Behörde auch die Mitarbeit in Fachgremien oder regelmäßige Vortragstätigkeiten etc. als Aktualisierung der Fachkunde anerkennen.
Die Entscheidung liegt bei Ihrer Behörde… In unseren Kursen geben Ihnen unsere Referenten aus erster Hand einen Einblick in die behördliche Handhabung.