Spezialkurs Ermächtigte Ärzte neu ab 2024

Veröffentlicht am

16.12.2023

Spezialkurs Ermächtigte Ärzte neu ab 2024
Autor
Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.med. Hubert Löcker
Kursleiter
Rayfun-Kurse GmbH

hubert.loecker@rayfun.de

Spezialkurs für zu Ermächtigende Ärzte nach neuer Richtlinie (15. - 19. April 2024)

 

Wir führen unseren Spezialkurs für zu Ermächtigende Ärzte vom 15. – 19. April 2024 bereits nach dem neuen Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung durch!

Profitieren Sie von den reduzierten Sachkundeanforderungen der neuen Richtlinie!
Wenn Sie Ihre Ausbildung nach der alten Richtlinie begonnen haben, können Sie ebenfalls die Fachkunde nach dem neuen Richtlinienmodul erwerben und von den reduzierten Sachkundeanforderungen profitieren!

 

Der Kurs wird nach dem neuen Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) “Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung - Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV” durchgeführt und entspricht dem Kursteil 2 des Spezialkurses zur ärztlichen Überwachung. (Anmerkung: Für Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ist der Kursteil 1 des Spezialkurses nicht erforderlich!)

Als Fachärztin/Facharzt für Arbeitsmedizin oder Ärztin/Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin profitieren Sie vom neuen Richtlinienmodul durch reduzierte Anforderungen an den Sachkundeerwerb: 3 Monate Mindestzeit zur Erfüllung der Sachkundeanforderung (statt 6 Monaten nach der bisherigen Richtlinie) und 15 Untersuchungen (davon max. 3 nachgehende Untersuchungen) und 3 Betriebsbegehungen (statt 25 Untersuchungen nach der bisherigen Richtlinie). Die neuen Mindestanforderungen finden Sie in Tabelle 1 des neuen Richtlinienmoduls.

Wichtige Infos zu den Kursen - Auszüge aus der neuen Richtlinie
  • Zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bedarf es des erfolgreichen Abschlusses des Grundkurses im Strahlenschutz sowie des Spezialkurses zur ärztlichen Überwachung. ‍
  • Der Grundkurs im Strahlenschutz ist vor Beginn des Sachkundeerwerbs für die ärztliche Überwachung zu absolvieren.
  • Wenn bereits eine Fachkunde im Strahlenschutz vorliegt, ist eine Wiederholung des Grundkurses im Strahlenschutz nicht notwendig.
  • Für den Besuch des Spezialkurses ist die vorherige erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs erforderlich.
  • Die Teilnahme am ersten Teil (Kursteil 1) des Spezialkurses zur ärztlichen Überwachung (der das zu erlangende, für die ärztliche Überwachung erforderliche arbeitsmedizinische Wissen vermittelt) ist für Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nicht erforderlich.

Bereits begonnener Fachkundeerwerb

Wurde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Richtlinienmoduls mit dem Sachkundeerwerb begonnen, kann der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz nach den bisherigen Festlegungen beendet und bescheinigt werden. Alternativ kann die Fachkunde auch nach den Maßgaben dieser Richtlinie erworben werden

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